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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Diese AGB gelten für alle vom Fotografen übernommenen Aufträge, soweit nicht im Einzelfall
schriftlich anderes vereinbart wurde. Abweichenden Formulierungen in eventuell vorliegenden AGB
des Auftraggebers widerspricht der Fotograf hiermit. Die AGB gelten als anerkannt, wenn nicht
binnen 7 Tagen schriftlich widersprochen wurde.
2. »Fotografien« im Sinne dieser AGB sind sämtliche Werke des Fotografen gleich in welcher
Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen (z.B. Abzug, digitale Daten,
Fotoalben, Diashow).
3. Im Angebot ist nur enthalten, was bei Auftragserteilung besprochen wurde. Alle Mehrkosten
durch Auftragserweiterungen werden zusätzlich belastet. Ist kein Honorar vereinbart worden,
bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft
Foto-Marketing (MFM)..
4. Alle Waren und Bildrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Fotografen.
Bei vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die vollen Nutzungsrechte der bestellten
Fotografien. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, die ihm
eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder
Tochterunternehmen, zu übertragen.
Jegliche Nutzung des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Namensnennung
des Fotografen und dessen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
5. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche
Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.
6. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die vom Fotografen nicht zu vertreten sind;
u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz
der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen
von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.
Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten,
Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind
nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7. Fällt aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, ein fest gebuchter Fototermin
kurzfristig aus und kann dieser Ausfall nicht mit einem anderen Auftrag kompensiert werden, so hat
der Fotograf ein Anrecht auf mindestens 50 % des vereinbarten Honorars. Wird ein angefangener
Auftrag aus von dem Fotografen nicht zu vertretenden Gründen nicht fertig gestellt, so steht dem
Fotograf das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich
geschuldeten Leistung vom Fotografen begonnen wurde. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis
offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.
8. Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus von dem Fotografen nicht zu
vertretenden Gründen wesentlich überschritten, kann er eine Honorarerhöhung in angemessenem
Verhältnis verlangen.
9. Beanstandungen, gleich welcher Art, kann der Auftraggeber nur innerhalb von 3 Arbeitstagen
nach Erhalt der Aufnahmen geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Fotografien als
auftragsgemäß angenommen. Ausgenommen hiervon sind nicht offensichtliche Mängel, für deren
Geltendmachung eine Frist von einem Jahr gilt.
10. Mängel oder Fehler der gelieferten Fotografien werden nach unserer Wahl durch
Nachbesserung, Wandlung oder Minderung abgestellt. Gelingt uns eine Nachbesserung oder
Ersatzlieferung nicht, kann der Kunde unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche – gleich welcher
Art und Weise und aus welchem Rechtsgrund – nach seiner Wahl Rückgängigmachung des
Auftrages oder Herabsetzung des Honorars in angemessener Höhe verlangen, wenn uns eine
zweite Möglichkeit zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung mit einer Frist von mindestens 6
Wochen gegeben wurde. Wir haften nicht – soweit gesetzlich zulässig – für Mangelfolgeschäden.
11. Farbliche Abweichungen in geringem Umfang sind bei Nachbestellungen technisch bedingt
nicht zu vermeiden, und begründen keinen Reklamationsanspruch.
12. Wird dem Fotografen die freie Gestaltung eines Auftrages ausdrücklich überlassen, sind
Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, der Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes
und der angewendeten optisch-technischen fotografischen Mittel ausgeschlossen.
13. Der Fotograf archiviert die Bilddaten Ihrer Aufnahmen für ein Jahr, nur in dieser Zeit können
Sie nachbestellen. Falls Bilddaten in unserem Archiv vorzeitig durch technische Defekte oder
höhere Gewalt unlesbar werden, ist der Fotograf nicht haftbar.
14. Der Fotograf behält sich vor, die Materialpreise aufgrund veränderter Gestehungskosten
jederzeit anzupassen.
15. Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von 10 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen. 30 Tage nach
Zugang der Rechnung gerät der Auftraggeber bei Nichtbezahlung automatisch in Verzug.
16. Übersteigt die voraussichtliche Rechnungssumme den Betrag von 4.000 Euro, so ist der
Fotograf gegebenenfalls berechtigt, noch vor Inangriffnahme der Arbeiten eine Akontozahlung in
Höhe von 40 % zu verlangen.
17. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen
oder Objekte.
18. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der
Geschäftsbeziehung ist, soweit rechtlich zulässig Neunkirchen. Der Fotograf ist berechtigt auch an Ihrem
allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
19. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen
Bestimmungen dieses Vertrages gültig. Die Vertragspartner vereinbaren, die ungültige
Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der
Vertragspartner am besten entspricht.
Diese AGB gelten ab dem 01.01.2015.








 

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